Rz. 42
Die isolierte Anfechtungsklage ist statthafte Klageart,
- wenn der Kläger die Streichung des vorgemerkten Anrechnungszeittatbestands der "Fachschulausbildung" aus seinem Versicherungsverlauf begehrt (BSG, Urteil v. 19.4.2011, B 13 R 79/09 R);
- für die Klage eines Versicherten auf die Aufhebung der Festsetzung eines Festbetrages für Arzneimittel nach § 35 SGB V (BSG, Urteil v. 1.3.2011, B 1 KR 10/10 R, NZS 2011, 660); Gleiches gilt für die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen eine Festbetragsfestsetzung nach § 35 SGB V wegen einer dem Willkürverbot widersprechenden, grundrechtlich maßgeblichen Wettbewerbsverfälschung (BSG, Urteil v. 1.3.2011, B 1 KR 7/10 R, PharmR 2011, 109);
- für die Klage gegen eine Nebenbestimmung zur Zulassung eines approbierten und im Arztregister eingetragenen psychologischen Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung (BSG, Urteil v. 13.10.2010, B 6 KA 40/09 R, SozR 4-5520 § 20 Nr. 3 = MedR 2011, 605);
- gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung; die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist in diesem Falle unzulässig (BSG, Urteil v. 1.7.2009, B 4 AS 78/08 R, BSGE 104, 26 = Breith 2010, 99);
- wenn sich eine Krankenkasse gegen einen Verbandsumlagenbescheid wendet (BSG, Urteil v. 24.9.2008, B 12 KR 10/07 R, USK 2008-112);
- wenn der Gemeinsame Bundesausschuss den Erlass einer Richtlinie im Wege der Ersatzvornahme als Verwaltungsakt angreift, Versicherte und Krankenkassen können solche Richtlinien lediglich nach den allgemeinen Regeln der Normenkontrolle gerichtlich überprüfen lassen (BSG, Urteil v. 28.2.2008, B 1 KR 16/07 R, BSGE 100, 103 = NJW 2009, 874);
- wenn der Kläger sich gegen einen sog. Zählsperrzeitbescheid wendet, um dessen Wirkung für das Erlöschen des Leistungsanspruchs nach §§ 147 Abs. 1 Nr. 2, 196 Satz 1 Nr. 3 SGB III zu verhindern (BSG, Urteil v. 5.6.1997, 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr. 12);
- für eine isolierte Anfechtungsklage bezüglich eines negativen Zusatzes im positiven Grundbescheid, wenn der nachfolgende Leistungsantrag noch nicht gestellt wurde (LSG Hessen, Urteil v. 2.11.1988, L 6 Ar 992/86);
- wenn die Bundesanstalt für Arbeit durch Bescheid die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufhebt, weil der Kläger ein vorübergehend bestehendes Arbeitsverhältnis nicht angegeben hat (BSG, Urteil v. 26.6.1986, 7 RAr 126/84, SozR 1300 § 48 SGB X Nr. 25);
- wenn die Krankenkasse die Beitragsfreistellung wegen des Bezugs von Erziehungsgeld aufhebt (BSGE 69 S. 255);
- wenn der Versicherte sich gegen die Berichtigung der Versicherungskarte durch den Versicherungsträger wendet (BSG, Urteil v. 3.10.1979, 1 RA 76/78, SozR 1500 § 54 Nr. 37).
Rz. 43
Die Verpflichtungsklage ist statthaft, wenn
- Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids geklärt werden sollen (BSG, Urteil v. 3.2.2010, B 6 KA 31/08 R, BSGE 105, 236 = MedR 2010, 884);
- der Kläger begehrt, einen Schiedsspruch aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für ambulante Pflegeleistungen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (BSG, Urteil v. 29.1.2009, B 3 P 8/07 R, SozR 4-3300 § 89 Nr. 1 = USK 2009-100);
- Verpflichtungsklage auf Neubemessung des Jahresarbeitsverdienstes erhoben wird (BSG, Beschluss v. 18.10.2004, B 2 U 176/04 B);
- Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhoben wird (BSG, Urteil v. 21.7.1988, 7 RAr 60/86, SozR 7815 Art. 1 § 3 AÜG Nr. 3);
- Klage auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erhoben wird (BSG, Urteil v. 12.7.1989, 7 RAr 56/88, BSGE 65 S. 189);
- Klage auf Leistungen der Kraftfahrzeughilfe erhoben wird (BSG, Urteil v. 16.11.1993, 4 RA 37/93, SozR 3-5765 § 1 Nr. 1);
- Klage auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts erhoben wird, z. B. auf Feststellung des Grades der Behinderung (BSG, Urteil v. 6.10.1981, 9 RVs 3/81, BSGE 52 S. 168).
Rz. 44
Die Aufsichtsklage ist statthaft, wenn
- eine Krankenkasse sich gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde wendet, mit dem der Krankenkasse ein bestimmtes Handeln (Veröffentlichung der Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger) abverlangt wird (BSG, Urteil vom v. 14.2.2007, B 1 A 3/06 R, NZS 2008 S. 89 = GesR 2007 S. 472);
- eine Aufsichtsanordnung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung gegen eine Aufsichtsanordnung gerichtet wird, die sich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter bezieht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 10 A 1/02 R = Breithaupt 2004 S. 451);
- die Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Änderung der Satzung angefochten und die Aufsichtsbehörde verpflichtet werden soll, eine Satzungsgenehmigung zu erteilen (BSGE 76 S. 93 vgl. auch: BSGE 69 S. 72; BSG, Urteil v. 2.11.1968, 3 RK 3/66, BSGE 29 S. 21, 24 = SozR Nr. 122 zu § 54 SGG und BSG, Urteil v. 29.2.1984, 8 RK 13/82, BSGE 56 S. 191 = SozR 2200 § 385 Nr. 6);
- der Gesamtverband der landwirtschaf...
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