Rz. 8

Zu den Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören alle Streitigkeiten, die Rechtsverhältnisse nach dem SGB VI zum Gegenstand haben. Damit sind die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sowie die knappschaftliche Rentenversicherung umfasst. Streitgegenstand können die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten, die Beitragspflicht, Ansprüche der Versicherten auf Leistungen sowie Erstattungsansprüche der Rentenversicherungsträger sein. Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören Streitigkeiten, die Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung, Hinterbliebenenrenten, Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen, Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Kindererziehung, Heilbehandlung, Leistungen zu Teilnahme am Arbeitsleben sowie Leistungen zur Wiederherstellung der Teilnahme am Arbeitsleben dem Grunde oder der Höhe nach zum Gegenstand haben. Ferner gehören dazu Klagen auf Feststellung von Beitragszeiten, Berücksichtigungszeiten, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten. Aus der Altershilfe für Landwirte nach dem GAL sind es Renten wegen Erwerbsminderung und Alters, Hinterbliebenenrenten, Beitragszuschüsse, Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens sowie Heilbehandlung und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

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