Rz. 27

Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt seit 25.5.2018 die "Verwendung" als Vorgang der Verarbeitung, definiert diesen Begriff jedoch nicht.

In der DSGVO selbst ist der Begriff Verwendung nicht weiter enthalten. Lediglich in verschiedenen EG der DSGVO wird er erwähnt (z. B. EG 38, 50, 51) und zwar im Sinne von Benutzung. Weitere Synonyme sind Anwendung, Einsatz, Gebrauch, Nutzung, Verwertung oder Inanspruchnahme.

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