Rz. 23

Durch die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte ergibt sich notwendigerweise ein zu vermindernder Belegungszeitraum; dies ordnet Satz 2 an. Danach sind von den belegungsfähigen Monaten aus der Grundbewertung (§ 72 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 und 3) die bei der Vergleichsbewertung außer Betracht gebliebenen Kalendermonate mit Entgeltpunkten abzusetzen. Daraus ergibt sich der Belegungszeitraum für die Vergleichsberechnung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge