Rz. 46
Zur Rechtslage der Berücksichtigung von Zuschlägen nach § 66 Abs. 3 Satz 2 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung i. V. m. § 76d vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 6.1.
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