Rz. 11

Nach dem Wortlaut des § 216 Abs. 2 gibt es nur eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Die Verwaltung dieser Rücklage war infolge der Neuordnung der Finanzverfassung der Rentenversicherung neu zwischen den beteiligten Trägern zu regeln. Im Umfang von einer halben Monatsausgabe der Rentenversicherung wird die Rücklage dauerhaft von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet. Dauerhaft bedeutet, dass unabhängig vom Gesamtumfang der Nachhaltigkeitsrücklage der Betrag bis zu einer halben Monatsausgabe immer der Verwaltung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund unterliegt.

 

Rz. 12

Wird dieser Grenzwert "über einen längeren Zeitraum" überschritten, so obliegt die Verwaltung des überschreitenden Betrags den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung. Der Begriff "längerer Zeitraum" enthält eine gewisse Kontinuität, die im Rahmen eines Haushaltsjahres zu sehen ist.

 

Rz. 13

Die überschreitende Nachhaltigkeitsrücklage ist von den Bundes- und Regionalträgern in eigener Verantwortung zu verwalten. Wie dies zu geschehen hat, wird durch das sog. Erweiterte Direktorium bei der Deutschen Rentenversicherung Bund festgelegt. Es handelt sich hier um eine gemeinsame Angelegenheit der Träger der Rentenversicherung i.S.d. § 125 Abs. 2 Satz 2. Zur Mitverwaltung berechtigt ist auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, soweit sie Aufgaben der allgemeinen Rentenversicherung wahrnimmt.

 

Rz. 14

Das Erweiterte Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund war sich darin einig, dass die gemeinsame Verwaltung der Nachhaltigkeitsrücklage ausschließlich den 0,5 Monatsausgaben übersteigenden Teil der Nachhaltigkeitsrücklage betrifft. Nach den Festlegungen des Erweiterten Direktoriums erfolgt die Aufteilung analog zur buchhalterischen Zuordnung der Nachhaltigkeitsrücklage entsprechend dem Beitragsschlüssel, d.h. dem Anteil des einzelnen Trägers an den Beitragseinnahmen. Grundlage der gemeinsam zu verwaltenden Mittel sind die auf Basis der aktuellen Modellrechnungen des Schätzerkreises im Durchschnitt der Monate erwarteten liquiden Mittel. Nach den Modellrechnungen des Schätzerkreises wurde für Ende 2008 eine Nachhaltigkeitsrücklage von 0,88 Monatsausgaben erreicht, so dass ab 1.1.2008 der 0,5 Monatsausgaben übersteigende Teil der Nachhaltigkeitsrücklage anteilig nach dem Beitragschlüssel durch die einzelnen Träger verwaltet wird.

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