Rz. 10

Das unter Rz. 9 aufgeführte und inzwischen bei den Rentenversicherungsträgern weit verbreitete IRENA-Nachsorgeprogramm der DRV Bund war laut der Gesetzesbegründung mit Anlass, die Nachsorgeleistungen in einer eigenständigen Vorschrift – nämlich in § 17 und nicht mehr in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – zum 14.12.2016 neu zu regeln. Im Zusammenhang mit dem IRENA-Nachsorgeprogramm wurden bei der DRV Bund und den anderen Rentenversicherungsträgern zahlreiche indikationsbezogene Nachsorgeprogramme entwickelt. Die unterschiedlichen Angebote und Ausrichtungen (IRENA, RENA, T-RENA, Psy-RENA usw.) werden in einem Rahmenkonzept zusammengefasst. Auszüge des Rahmenkonzepts sind unter Rz. 11 ff. aufgeführt.

Das Rahmenkonzept wird von dem Grundsatz getragen, dass für einen Teil der chronisch Erkrankten die zeitlich begrenzte Rehabilitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung nicht ausreicht, um den während der Rehabilitation erzielten Behandlungserfolg auch anhaltend zu stabilisieren.

 

Rz. 11

Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung vom 9.6.2015 (i. d. F. v. 2.1.2018)

  1. Präambel (hier nicht abgedruckt),
  2. Grundlagen der Reha-Nachsorge (hier nicht abgedruckt),
  3. Struktur der Reha-Nachsorge (vgl. Rz. 12),
  4. Einleitung der Reha-Nachsorge durch die Rehabilitationseinrichtung (vgl. Rz. 13),
  5. Durchführung der Reha-Nachsorge (vgl. Rz. 14),
  6. Angebote der Reha-Nachsorge (vgl. Rz. 15),
  7. Aufgaben der Rentenversicherungsträger bei der Reha-Nachsorge (hier nicht abgedruckt),
  8. Dokumentation und Qualitätssicherung der Reha-Nachsorge (hier nicht abgedruckt),
  9. Zusammenarbeit mit anderen Akteuren (hier nicht abgedruckt),
  10. Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge (hier nicht abgedruckt),
  11. Ausblick (hier nicht abgedruckt),
  12. Weitergehende Informationen zur Reha-Nachsorge.
 

Rz. 12

3. Struktur der Reha-Nachsorge

Die Angebote zur Reha-Nachsorge der DRV unterscheiden sich in 2 Dimensionen:

  1. Verbreitung: Bundesweit anerkannte und angebotene Nachsorgeprogramme (Kernangebot) vs. zeitlich befristete oder regional begrenzte Modellprojekte
  2. Komplexität (Art und Umfang) der Leistungen: Multimodale Reha-Nachsorgeleistungen vs. unimodale Reha-Nachsorgeleistungen.

3.1 Verbreitung von Reha-Nachsorgeangeboten

Es gibt ein Kernangebot der Reha-Nachsorge, das bundesweit angeboten wird und von allen Rentenversicherungsträgern anerkannt ist. Neben den bundesweit angebotenen Leistungen zur Nachsorge nach § 17 SGB VI gehören dazu auch Rehabilitationssport und Funktionstraining nach § 64 SGB IX. Dieses Kernangebot ist in Kapitel 6.1 näher beschrieben. Mit diesem Kernangebot wird erreicht, dass alle Rehabilitanden die für sie erforderliche Reha-Nachsorge erhalten können, unabhängig von ihrem Wohnort und dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger. Daneben können Angebote der Reha-Nachsorge existieren, die entweder nur regional bzw. von einzelnen Reha-Einrichtungen angeboten werden oder nur von einzelnen Rentenversicherungsträgern anerkannt sind. Solche geografisch und/oder trägerseitig begrenzten Reha-Nachsorge-Angebote sind zeitlich begrenzte Modelle, mit dem Ziel der Prüfung auf Weiterentwicklung zu einem Kernangebot.

3.2 Komplexität (Art und Umfang) der Reha-Nachsorge

Die DRV bietet ihren Versicherten bedarfsorientierte ausdifferenzierte Nachsorge an. Bisherige Erfahrungen aus dem Bereich der Nachsorge zeigen, dass Versicherte unterschiedliche Nachsorgebedarfe haben können. Deshalb sind sowohl komplexe multimodale als auch weniger komplexe unimodale Nachsorgeangebote erforderlich, um dem individuellen Nachsorgebedarf der Versicherten gerecht zu werden. In vielen Fällen reichen unimodale Nachsorgeleistungen aus, um das Nachsorgeziel zu erreichen. Aus diesem Grunde stellt die Rentenversicherung ein gestuftes bedarfsgerechtes, wirtschaftliches und qualitätsgesichertes Nachsorgeangebot zur Verfügung.

IRENA (Intensivierte Reha-Nachsorge) = Multimodale Nachsorgeleistungen

RENA (Reha-Nachsorge) = Unimodale Nachsorgeleistungen

Multimodale Nachsorgeleistungen (IRENA) umfassen Behandlungselemente aus verschiedenen Therapierichtungen bzw. KTL-Kapiteln (Erläuterung in Form einer Fußnote: Die KTL-Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation – Ausgabe 2015 – ist ein Instrument zur Dokumentation therapeutischer Leistungen in den Reha-Entlassungsberichten) sind interdisziplinär angelegt und beteiligen mehrere Berufsgruppen. Unimodale Nachsorgeleistungen (RENA) zielen auf ein primäres Behandlungselement, es ist demnach nur eine therapeutische Berufsgruppe beteiligt, und es wird auf einen Problembereich fokussiert.

Für weitere und ausführliche Informationen zu IRENA sowie RENA wird auf Kapitel 6 und die Anlage 1 zu diesem Rahmenkonzept (Anmerkung des Autors: hier nicht aufgeführt) verwiesen.

 

Rz. 13

4. Einleitung der Reha-Nachsorge durch die Rehabilitationseinrichtung

Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Nachsorgeleistungen kann in der Regel nur aus dem Verlauf der medizinischen Rehabilitation getroffen werden. Voraussetzung für d...

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