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Aufgrund der Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) wird von den Arbeitgebern gemäß § 97 Abs. 1 SGB IV für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung ein Datensatz mit den Lohn- und Gehaltsdaten an die Datenstelle übertragen. Die Datenstelle hat für die Speicherung dieser Daten die Zentrale Speicherstelle als eine räumlich, organisatorisch und personell getrennte Organisationseinheit eingerichtet (§ 96 Abs. 1 SGB IV). Die Aufsicht über die Zentrale Speicherstelle führt das BMAS.

Das ELENA-Verfahren funktioniert wie folgt:

Der Teilnehmer meldet sich mit einer Signaturkarte bei der Registratur-Fachverfahren an, die bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt ist. Die Registratur-Fachverfahren verknüpft die Identifikationsnummer des Teilnehmers mit der Versicherungsnummer der Rentenversicherung des Teilnehmers, sodass die abrufende Stelle, bei der der Teilnehmer Leistungen beantragt (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Wohngeldstelle, Elterngeldstelle), bei der Zentralen Speicherstelle die erforderlichen Arbeitnehmerdaten abrufen und die zustehenden Leistungen berechnen kann, indem sie auf die bei der Rentenversicherung gespeicherten Einkommensdaten zurückgreift.

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