Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat den bis dahin geltenden § 27 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) in vereinfachter Form übernommen und wurde wie folgt modifiziert:

  • Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) hat mit Wirkung vom 3.8.1984 in der Überschrift, im Abs. 1 (der neu gefasst wurde) und im Abs. 2 das Wort "Wahlausweise" durch das Wort "Wahlunterlagen" ersetzt.
  • Das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) hat ab 7.5.1997 den Abs. 3 angefügt und dies entsprechend bei der Überschrift berücksichtigt.
  • Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist in Abs. 2 die Bezeichnung "Bundesagentur" eingeführt worden.

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