Rz. 2

Mit dieser Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass auf Bauvorhaben, für die die Beauftragung des Nachunternehmers vor dem 1.10.2009 erfolgt, das bisherige Recht weiter anzuwenden ist. Die Bauunternehmer und die sonstigen an Bauvorhaben beteiligten Fachkreise erhalten damit ausreichend Gelegenheit, sich für künftige Bauvorhaben über das neue Verfahren zu informieren (BT-Drs. 16/12596 S. 18). Aufgrund des Zeitablaufes dürfte die Vorschrift nur noch in äußerst wenigen Fällen Anwendung finden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge