Rz. 1
Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) mit Wirkung zum 1.1.2009 in das SGB IV eingefügt worden. Sie ist seither unverändert.
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