Rz. 12

Die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 besteht in Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber/Auftraggeber den Beschäftigten oder Hausgewerbetreibenden (nur) den von ihm zu tragenden Beitragsanteil vom Lohn abziehen darf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge