Rz. 10a
Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 5 betreffen die in § 99 Abs. 1 Satz 1 festgelegte Pflicht der Unternehmer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, Lohnnachweise fristgerecht zu erstellen und zu übermitteln.
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