Rz. 10
Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 4 betreffen die in § 28o festgelegte Pflicht des Beschäftigten, dem Arbeitgeber und den Versicherungsträgern bestimmte Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen