Rz. 5

Polizeibehörden sind alle Behörden, die formell als solche auftreten (formeller Polizeibegriff). Beispielhaft erwähnt seien hier die Sicherheits- und Ordnungspolizeibehörden, z. B. die Wasserschutz- oder die Verkehrspolizei sowie die Bundespolizei und die Kriminalpolizei.

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