Rz. 20

 
Praxis-Beispiel

Mindestdauer von besonderen Auslandseinsätzen und frühestmögliche Zuschläge

 
vom 1.3.2004 bis 30.6.2004 = 122 Tage
vom 1.2.2005 bis 31.5.2005 = 120 Tage
vom 1.12.2011 bis 31.12.2011 = 31 Tage
vom 1.3.2012 bis 28.3.2012 = 28 Tage
vom 18.3.2013 bis 18.4.2013 = 32 Tage

Lösung:

Es liegen mindestens 180 Tage an besonderen Einsätzen vor und zwar insgesamt 305 Tage; dabei ist der Einsatz im März 2012 nicht mitzuzählen, da er nicht mindestens 30 Tage ununterbrochen dauerte. Zusätzliche Entgeltpunkte können allerdings erst ab 13.12.2011 – daher nur für die Zeit vom 13.12. bis 31.12.2011 und vom 18.3. bis 18.4.2013 – berücksichtigt werden.

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