Die Krankenkasse hat ambulante Hospizdienste für Versicherte zu fördern, die keiner Krankenhausbehandlung oder stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen.

Qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung kann in deren Haushalt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus erbracht werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der ambulante Hospizdienst

  • mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeitet sowie
  • unter der fachlichen Verantwortung einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers oder einer anderen fachlich qualifizierten Person steht, die über mehrjährige Erfahrung in einer palliativ-medizinischen Pflege oder über eine entsprechende Weiterbildung verfügt und eine Weiterbildung als verantwortliche Pflegefachkraft oder in Leistungsfunktion nachweisen kann.

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