Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis.
Allgemeine Informationen
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 33 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren sechs Produktgruppen.
Die Datenbank mit komfortabler Recherchemöglichkeit zur Ermittlung einzelner Hilfs- oder Pflegehilfsmittelmittel stellt der GKV-Spitzenverband unter www.hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de im Internet zur Verfügung.
[Ohne Titel]
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