Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel grundsätzlich in einfacher Stückzahl zu gewähren. Eine Mehrfachausstattung kann notwendig werden, wenn das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel aus hygienischen Gründen ständig oder häufiger gewechselt werden muss.

Zubehörteile, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend betrieben werden kann, fallen grundsätzlich in die Leistungspflicht der Krankenkassen.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Reinigung von Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln anfallen, liegen im Bereich der allgemeinen Lebenshaltung und sind daher der Eigenverantwortung der Versicherten zuzuordnen.[1]

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