Als Leistungen stehen nahezu alle Angebote der Erziehungshilfe bzw. der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zur Verfügung.[1] Der Schwerpunkt der Hilfen liegt auf erzieherischen, (sozial)pädagogischen und damit ggf. verbundenen therapeutischen Hilfeleistungen. Ergänzend kann über den Verweis auf §§ 39 und 40 SGB VIII mit materieller Hilfe der Lebensunterhalt sichergestellt werden.[2]

[2] Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit seelischen Behinderungen siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 3.2.2021, 3 B MB 50/20, ZKJ 2021, 204 und OVG NRW, Beschluss v. 9.6.2021, 12 B 636/21, JAmt 2021, 653.

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