Die Heizkostenzuschüsse werden für Bezieher von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld von Amts wegen geleistet. Das gilt auch für Auszubildende mit Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder dem AFBG.

Der Heizkostenzuschuss wird an die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt. In Wohngeldfällen erhält die wohngeldberechtigte Person den Zuschuss.

 
Hinweis

Ausschluss von Doppelförderung

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Personen sowohl Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem AFBG beziehen als auch Wohngeld nach dem WoGG. Sie erhalten den Heizkostenzuschuss daher über den Wohngeldbezug automatisch. Diese Leistungsberechtigten sollen darauf hingewiesen werden, dass eine Gewährung des Heizkostenzuschusses über die Ausbildungsförderung ausgeschlossen ist, wenn sie oder andere Mitglieder ihres Haushalts im maßgeblichen Zeitraum Wohngeld bezogen haben. Sollte es zu einer Doppelförderung kommen und wird diese bekannt, erfolgt eine Rückforderung des Heizkostenzuschusses.

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