Anspruch auf den ersten Heizkostenzuschuss haben Personen, die Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) haben. Ausreichend ist, wenn mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1.10.2021 bis zum 31.3.2022 liegt.

Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1.9.2022 bis zum 31.12.2022 liegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge