Behandlungskosten für Heilpraktiker können von den gesetzlichen Krankenkassen mangels Rechtsgrundlage nicht übernommen werden.[1] Jedoch regeln einige Krankenkassen in ihrer Satzung die (anteilige) Kostenübernahme homöopathischer Leistungen durch Heilpraktiker mit entsprechender Zusatzqualifikation im Rahmen der Mehrleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V.

 
Praxis-Tipp

Private Zusatzversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte, die eine Behandlung beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen wollen, bietet sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung an. Informationen darüber können oft bei den gesetzlichen Krankenkassen eingeholt werden.

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