Begriff

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es unter anderem, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Vorschriften über die Heilbehandlung der Unfallversicherung sind in den §§ 27 bis 34 SGB VII geregelt.

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