Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an einem solchen Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden.

Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis:

  • Ausgedehnte oder tiefgehende Verletzungen der Haut und des Weichteilmantels, Amputationsverletzungen, Muskelkompressionssyndrome Kompartmentsyndrome); Thermische und chemische Schädigungen;
  • Verletzungen der großen Gefäße;
  • Verletzungen der großen Nervenbahnen einschließlich Wirbelsäulenverletzungen mit neurologischer Symptomatik;
  • Offene oder gedeckte mittelschwere und schwere Schädel-Hirnverletzungen (ab SHT Grad II);
  • Schwere Brustkorb- oder Bauch-Verletzung mit Organbeteiligung einschließlich Nieren oder Harnwege;
  • Komplexe Brüche der großen Röhrenknochen, insbesondere mehrfache oder verschobene Frakturen;
  • Schwere Verletzungen großer Gelenke;
  • Schwere Verletzungen der Hand;
  • Komplexe Brüche des Gesichtsschädels und des Rumpfskeletts;
  • Mehrfachverletzungen mit schwerer Ausprägung, besondere Verletzungskonstellationen bei Kindern;
  • Komplikationen.

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