Die Durchführung der besonderen Heilbehandlung für Schwerunfallverletzte wird in Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken oder in zugelassenen Krankenhäusern durchgeführt, in denen Unfallverletzte mit
- schweren Verletzungen,
- Querschnittlähmungen,
- Amputationen,
- Schwerverbrannte usw.
eine hoch qualifizierte und individuelle medizinische und rehabilitative Behandlung erhalten.
Außer den beschriebenen Verfahren gibt es noch das
- Beratungsfacharztverfahren (Einschaltung besonderer Fachärzte, z. B. bei schweren Hautverletzungen usw.),
- Augen- und Ohrenarztverfahren.
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