Die Durchführung der besonderen Heilbehandlung für Schwerunfallverletzte wird in Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken oder in zugelassenen Krankenhäusern durchgeführt, in denen Unfallverletzte mit

  • schweren Verletzungen,
  • Querschnittlähmungen,
  • Amputationen,
  • Schwerverbrannte usw.

eine hoch qualifizierte und individuelle medizinische und rehabilitative Behandlung erhalten.

Außer den beschriebenen Verfahren gibt es noch das

  • Beratungsfacharztverfahren (Einschaltung besonderer Fachärzte, z. B. bei schweren Hautverletzungen usw.),
  • Augen- und Ohrenarztverfahren.

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