Die Unfallversicherungsträger haben die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall (Arbeitsunfall) verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern.[1]

Zu diesem Zweck sind alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach einem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet wird.[2] Dabei müssen Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.[3]

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