(1) Den Hebammenberuf darf nur ausüben, wer die Berufsbezeichnung "Hebamme" führen darf.

 

(2) Die Berufsbezeichnung "Hebamme" gilt für alle Berufsangehörigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge