Ein Leistungsanspruch auf Häusliche Krankenpflege aufgrund schwerer Erkrankung beinhaltet – wie die soziale Pflegeversicherung – Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die in der Pflegeversicherung erforderliche Pflegebedürftigkeit liegt aber nur bei einer mindestens 6-monatigen Beeinträchtigung vor. Wenn der Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung kurzfristiger Natur ist, greift der Leistungsanspruch nach § 37 Abs. 1a SGB V.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge