Krankenhausvermeidungspflege macht es immer erforderlich, dass auch medizinische Behandlungspflege erbracht wird. Dies wird bei der Pflege wegen schwerer Erkrankung nicht gefordert. Bei dieser geht es nur darum, die körperlichen Beeinträchtigungen der Versicherten auszugleichen. Bedarfe im Hinblick auf kognitive Beeinträchtigungen werden durch den Leistungsanspruch grundsätzlich nicht erfasst.

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