Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn

  • Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist (z. B. keine freien Plätze im Krankenhaus, keine Transportfähigkeit des Versicherten), oder
  • durch die häusliche Krankenpflege Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

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