Kurzbeschreibung

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (§§ 41 ff. SGB XII) gewährt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Wer voll erwerbsgemindert ist, kann schon mit Vollendung des 18. Lebensjahres entsprechende Grundsicherungsleistungen erhalten, sofern es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Formular

Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

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