Kurzbeschreibung

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden den §§ 41 ff. SGB XII gewährt. Antragsberechtigt sind grds. alle Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Wer voll erwerbsgemindert ist, kann schon mit Vollendung des 18. Lebensjahres entsprechende Leistungen erhalten. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist kein Folgeantrag erforderlich. Es ist lediglich der folgende Vordruck für Angaben zur sachgerechten Weitergewährung der Leistungen zu verwenden.

Formular

Vordruck Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).

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