Der Gründer muss die Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens durch die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle nachweisen. Fachkundige Stellen sind z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, aber auch lokale Gründerinitiativen oder Gründungszentren. Bei der Wahl der fachkundigen Stelle ist der Gründer grundsätzlich frei.

 
Praxis-Tipp

Unterlagen für die fachkundige Stelle

Grundlagen für die Begutachtung der Existenzgründung durch die fachkundige Stelle sind in der Regel

  • eine aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens (Geschäftsidee, Produkt/Dienstleistung),
  • ein Lebenslauf,
  • ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Eigenkapital, Bedarf an Fremdkapital, Sicherheiten für Kredite, Inanspruchnahme von Förderprogrammen, Liquidität, monatliche Kosten) sowie
  • eine Vorschau auf Umsatz und Rentabilität für die kommenden 2 bis 3 Jahre.

Der Gründer muss zudem seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Dies kann z. B. durch Nachweise zur fachlichen oder unternehmerischen Qualifikation, durch Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich oder auch durch den Nachweis der Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Maßnahmen zur Vorbereitung einer Existenzgründung, erfolgen.

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