Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung des GKV-Spitzenverbandes sowie ihre Änderungen oder Ergänzungen.[1]

Sie enthält:

  • Bestimmungen über die Wahl des Verwaltungsrats und des Vorstands sowie die Ergänzung des Verwaltungsrats bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds,
  • die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats,
  • die Aufbringung und Verwaltung der Mittel,
  • die Beurkundung der Beschlüsse des Verwaltungsrats,
  • die Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrats,
  • das Nähere über die Entsendung der Vertreter der Mitgliedskassen in die Mitgliederversammlung, über die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie dessen Aufgaben,
  • die Rechte und Pflichten der Mitgliedskassen,
  • die jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung,
  • die Art der Bekanntmachung.

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