Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet.[1] Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der landwirtschaftlichen Krankenkasse zusammen. Der Ausschuss wird geschlechtergerecht besetzt. Ist eine geschlechtergerechte Besetzung nicht möglich, bleibt der entsprechende Sitz frei. Die Mitglieder werden von den Mitgliedern des Verwaltungsrats der jeweiligen Kassenart im GKV-Spitzenverband gewählt.

Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss kann alleine keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Er ist aber im Vorfeld von Entscheidungen im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes zu den im Gesetz bezeichneten Themen zu beteiligen und muss diesen grundsätzlich zustimmen. Das Zustimmungserfordernis bezieht sich auf alle versorgungsbezogenen Entscheidungen des Vorstands zu Verträgen, Richtlinien und Rahmenvorgaben sowie sonstige vergleichbare Entscheidungen mit Versorgungsbezug wie beispielsweise Festbetragsfestsetzungen oder Entscheidungen zum Hilfsmittelverzeichnis. Zu allen weiteren Entscheidungen des Vorstands kann der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss eine Stellungnahme abgeben.

Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss kann vor Beschlüssen des Verwaltungsrates eine Stellungnahme abgeben. Der Verwaltungsrat kann auch verpflichtend eine Stellungnahme anfordern.

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