Der GKV–Spitzenverband wird durch die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung und die Ersatzkassen gebildet.[1]

Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Krankenkassen sind kraft Gesetzes und ohne eine Wahlmöglichkeit seine Mitglieder (Mitgliedskassen) und finanzieren die Arbeit durch ihre Beiträge. Die Beiträge werden als Umlage erhoben, die sich nach der Versichertenzahl einer Mitgliedskasse zum Stichtag 1.7. des Vorjahres nach der amtlichen Statistik KM 6 richtet.

 
Hinweis

Errichtung

Der GKV-Spitzenverband erfüllt seit dem 1.7.2008 die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Ausführend war der Errichtungsbeauftragte, der durch die Bundesverbände nach § 212 SGB V i. d. F. bis 31.12.2008 geltenden Fassung, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die See-Krankenkasse und die Verbände der Ersatzkassen bestellt wurde.[2]

Die Organisation ist verfassungskonform.[3]

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