Krankenkassen und ihre Verbände fördern

  • Selbsthilfegruppen,
  • Selbsthilfeorganisationen und
  • Selbsthilfekontaktstellen,

die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben.[1] Dabei ist neben der Projektförderung auch eine Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit durch Zuschüsse möglich.

Der GKV-Spitzenverband beschließt ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist. Außerdem wurden die Grundsätze des GKV-Spitzenverbands zur Förderung der Selbsthilfe aufgestellt.[2]

Die Ausgaben der Krankenkasse und ihrer Verbände für diese Aufgaben sollen im Jahr 2024 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 1,28 EUR jährlich umfassen. Dieser Betrag wird mit der Entwicklung der Bezugsgröße regelmäßig angepasst. Mindestens 70 % der Mittel sind für kassenartenübergreifende Pauschalförderung aufzubringen.

Über die Vergabe der Fördermittel aus der Gemeinschaftsförderung beschließen die Krankenkassen oder ihre Verbände auf den jeweiligen Förderebenen gemeinsam nach Maßgabe der Grundsätze und nach Beratung mit den zur Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe jeweils maßgeblichen Vertretungen von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen.

 
Hinweis

Krankenkasse erreicht Förderbetrag nicht

Erreicht eine Krankenkasse den vorgenannten Betrag der Förderung in einem Jahr nicht, hat sie die nicht verausgabten Fördermittel im Folgejahr zusätzlich für die Pauschalförderung zur Verfügung zu stellen.

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