Die Krankenkassen unterstützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.

Schwerpunktmäßig ist es Aufgabe der Unfallversicherungsträger, mit allen geeigneten Mitteln, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.[1] Darüber hinaus sollen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren nachgehen, wobei sie mit den Krankenkassen zusammenarbeiten.[2]

Hintergrund dieser Zusammenarbeit ist, dass die Unfallversicherungsträger auf Informationen über das Krankheitsgeschehen in Betrieben oder Branchen angewiesen sind. Und diese liegen Krankenkassen insbesondere durch Arbeitsunfähigkeitsdaten oder durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vor.

Deshalb haben die Krankenkassen die Unfallversicherungsträger über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben, zu unterrichten. Außerdem enthält § 20c Abs. 2 SGB V eine ausdrückliche Kooperationsverpflichtung.

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