Soweit es die Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung betrifft, sieht das SGB XI eine spezielle Verpflichtung der Pflegekassen vor, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Die Ausgaben der Pflegekassen für diese Präventionsleistungen sollen insgesamt im Jahr 2024 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,37 EUR umfassen.[1]

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