Üblicherweise enthält die Satzung auch die Möglichkeit, Kosten für qualifizierte Gesundheitsangebote externer Anbieter zu übernehmen oder zu bezuschussen. Dies gilt allerdings nur für Angebote, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Dort werden für diesen individuellen Ansatz folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben:

 

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität,
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.
 

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
 

Stress- und Ressourcenmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stress- und Ressourcenmanagement),
  • Förderung von Entspannung und Erholung.
 

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens,
  • risikoarmer Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums.

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