Kurzbeschreibung

Dieses Programm ermöglicht die schnelle und bequeme Prüfung zahlreicher Entgeltarten, ob sie mit zum "Gesamteinkommen" im Sinne des § 16 SGB IV zählen. Hierbei wird auch auf Besonderheiten und relevante Rechtsgrundlagen verwiesen.

Wichtige Hinweise

Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind die beiden Begriffe "Gesamteinkommen" und "Einnahmen zum Lebensunterhalt" strikt voneinander zu unterscheiden. Sie stellen jeweils einen eigenen, feststehenden Rechtsbegriff dar. Während der Begriff der "Einnahmen zum Lebensunterhalt" erheblich weiter gefasst ist, zählen zum Begriff des "Gesamteinkommens" (z. B. bei der Prüfung des Anspruchs auf Familienversicherung) deutlich weniger Einkunftsarten hinzu.

Achtung

Wenn Entgeltarten bezüglich ihrer Zuordnung zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" überprüft werden sollen: In diesem Fall ist das Such- und Auskunftsprogramm zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zu verwenden.

Die Angaben dieses Programms basieren auf der Anlage des GR v. 29.09.2022, welchem auch die Erläuterungen zu den einzelnen Einkommensarten zu entnehmen sind.

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