Die Vergütung für den Gebärdensprachdolmetscher regelt das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Alternativ können die Sozialleistungsträger den Einsatz und die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern in Verträgen vereinbaren.[1]

 
Hinweis

Rahmenvereinbarungen

Der Verband der Ersatzkassen hat für seine Mitglieder verschiedene Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.[2]

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