Das amtliche Führungszeugnis dient der Vorlage bei einer Behörde, z. B. beim Einstellungsverfahren eines Beamten. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt und enthält zusätzliche Angaben über:
- alle Freiheitsstrafen,
- alle Verurteilungen, die im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsstraftat oder der Ausübung eines Gewerbes stehen,
- in das Bundeszentralregister einzutragenden Entscheidungen von Behörden und
- festgestellte Schuldunfähigkeit.
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