Das amtliche Führungszeugnis dient der Vorlage bei einer Behörde, z. B. beim Einstellungsverfahren eines Beamten. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt und enthält zusätzliche Angaben über:

  • alle Freiheitsstrafen,
  • alle Verurteilungen, die im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsstraftat oder der Ausübung eines Gewerbes stehen,
  • in das Bundeszentralregister einzutragenden Entscheidungen von Behörden und
  • festgestellte Schuldunfähigkeit.

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