Termine sind genau fixierte Zeitpunkte, z. B. für den Antritt einer Kur oder einer ärztlichen Untersuchung.[1]

Ein Termin kann ein festgelegtes Datum sein (Uhrzeit), z. B. Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für Monat April 2019 am 26.4.2019.

Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.[2]

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