Landwirte, die aus der Versicherungspflicht (z. B. wegen Hofabgabe) ausscheiden, können die Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse freiwillig fortsetzen.[1]
Voraussetzungen:
- Die Wartezeit nach dem ALG mit Beiträgen für 5 Jahre ist bereits erfüllt, während die Wartezeit von 15 Jahren für eine Altersrente noch nicht erfüllt ist.
- Eine ALG-Rente aus eigener Versicherung wird noch nicht bezogen.
- Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht.
Ausschluss der freiwilligen Versicherung
Nicht zur freiwilligen Versicherung ist berechtigt, wer als Landwirt zuvor nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei war oder sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
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