Die freiwillige Versicherung kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet und später – sofern deren Voraussetzungen noch vorliegen – fortgesetzt werden.

Dagegen endet die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, wenn

  • Versicherungspflicht oder -freiheit begründet oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen,
  • Rente aus eigener Versicherung bezogen oder
  • die Regelaltersgrenze erreicht

wird.[1]

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