Die freiwillige Versicherung kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet und später – sofern deren Voraussetzungen noch vorliegen – fortgesetzt werden.
Dagegen endet die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, wenn
- Versicherungspflicht oder -freiheit begründet oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen,
- Rente aus eigener Versicherung bezogen oder
- die Regelaltersgrenze erreicht
wird.[1]
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