Für die freiwillige Versicherung als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag einer Erkrankung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %. Bei einer Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ist der einheitliche, ermäßigte Beitragssatz[1] i. H. v. 14,0 % anzusetzen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse, bei der der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige versichert ist.[2]

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