Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch
- Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber,
- Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger,
- Beiträge der Künstlersozialkasse,
- Beiträge der Bundesagentur für Arbeit,
- Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1]
Die Krankenkassen haben zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden, deren Höhe in der Satzung bestimmt ist.[2]
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