Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch

  • Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber,
  • Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger,
  • Beiträge der Künstlersozialkasse,
  • Beiträge der Bundesagentur für Arbeit,
  • Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1]

Die Krankenkassen haben zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden, deren Höhe in der Satzung bestimmt ist.[2]

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