Auf Antrag werden die notwendigen Auslagen (Fahrkosten, Verpflegungs- und Übernachtungsaufwendungen) sowie ein Verdienstausfall ersetzt, wenn der Versicherte[1]

  • einem Verlangen der Krankenkasse zur Erörterung seines Leistungsantrags[2] oder
  • zur ärztlichen oder psychologischen Untersuchung beim Medizinischen Dienst[3]

nachkommt. Es sind die vollen Kosten zu erstatten. Eine Zuzahlung ist durch den Versicherten nicht zu leisten.

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